Besser nicht, sogar abmahngefährdet
(Frage: shop betreiber: muss "Sichere Zahlung" erwähnt werden?)
Antwort:
Nein, der Begriff „sichere Zahlung“ muss als Text nicht zwingend vorgeschrieben oder erwähnt werden. Es ist jedoch dringend empfohlen, um das Vertrauen der Kunden zu stärken.
Die rechtlichen und vertrauensbildenden Aspekte sehen wie folgt aus:
1. Rechtliche Vorgaben (Informationspflichten)
Gesetzlich verpflichtet sind Sie als Shop-Betreiber, vor Abgabe der Vertragserklärung (also im Checkout) klar und unmissverständlich über Folgendes zu informieren: [1]
2. Vertrauen und Gütesiegel
...
Tipp für die Praxis:
Vermeiden Sie es, das reine Schlagwort „Sichere Zahlung“ ohne Belege zu nutzen, da dies von Verbraucherschützern oft als leeres Werbeversprechen kritisiert wird. Informieren Sie Ihre Kunden stattdessen transparent über die angebotenen Zahlungsdienstleister und bieten Sie bekannte und sichere Zahlungsmethoden an.
Vermeiden Sie es, das reine Schlagwort „Sichere Zahlung“ ohne Belege zu nutzen, da dies von Verbraucherschützern oft als leeres Werbeversprechen kritisiert wird. Informieren Sie Ihre Kunden stattdessen transparent über die angebotenen Zahlungsdienstleister und bieten Sie bekannte und sichere Zahlungsmethoden an.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtssichere Gestaltung Ihres Shops und Ihrer AGB empfiehlt sich die Nutzung von spezialisierten Anwaltskanzleien oder Rechtstext-Anbietern. [1]
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